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  UMWELTSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN.
  ABFALLBESEITGUNG
 


Die gesamte Abfallbeseitigung ist bestimmt durch die Vorgaben des Bundes- und Landesrechts sowie durch das Recht der Europäischen Union. Allen gemeinsam ist die Forderung, die Abfallbeseitigung in ihrer Gesamtheit so zu organisieren, dass schädliche Auswirkungen für zukünftige Generationen vermieden werden.

Die in der Vergangenheit praktizierte Ablagerung aller Abfälle auf Deponien gibt es daher in dieser Form heute nicht mehr. Bei den alten Deponien wurde ein Standard der Abfalltechnik realisiert, der heute nicht mehr vertretbar ist. Diese Altdeponien, aber auch ein Teil heute noch betriebener Deponien verursachen einen erheblichen Nachsorgeaufwand. In Abhängigkeit vom Ablagerungsstandard kann die notwendige Nachsorge oder Sanierung über mehrere Jahrzehnte andauern und mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Die Anforderungen an die Behandlung von Abfällen sowie die Standards für Deponien sind erheblich verschärft worden. Eine wesentliche Forderung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) ist, dass Restabfälle nicht mehr ohne Vorbehandlung auf Deponien abgelagert werden dürfen. Ziel dieser Forderung ist es, eine möglichst nachsorgefreie, umweltverträgliche Deponierung von Reststoffen zu erreichen und nachfolgenden Generationen keine weiteren Altlasten mehr zu hinterlassen.

 

1. Restabfallvorbehandlung

Die Rahmenbedingungen für die Abfallentsorgung und die Restabfallbehandlung haben sich seit Beginn der geregelten Abfuhr und Beseitigung vor mehr als 100 Jahren mehrfach entscheidend verändert.

Bild:Mvakessel.svg

Bis 1998 wurden die grössten Teil der Restabfälle auf den Deponien deponiert. Zur Zeit werden alle hausmüllähnliche Abfälle in der Müllverbrennungsanlagen bei Temperaturen über 1 000° C verbrannt.

Bei der Verbrennung steht das Ziel im Vordergrund, die im Abfall enthaltenen organischen Stoffe vollständig zu zerstören und damit die chemische Reaktionsfähigkeit der Verbrennungsrückstände auf ein Minimum zu beschränken. In der Thermischen Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) werden die Abfälle auf 10 % des Volumens und 30 % des ursprünglichen Gewichts reduziert. In der TRV wird aus dem gemischten Abfall Energie erzeugt, die in der Anlage genutzt oder in das öffentliche Netz eingespeist wird.

Eine leistungsfähige Abgasreinigung ist ausschlaggebend für die Umweltverträglichkeit der thermischen Restabfallvorbehandlung. Die neue Verbrennungsanlage in Staßfurt wird entsprechend den neusten gesetzlichen Anforderungen konzipiert. Durch eine spezielle Rauchgasreinigung und aufwendige Filteranlagen werden die schädlichen Bestandteile im Rauchgas der Verbrennungsanlage soweit wie möglich reduziert.

Die am Ende des Verbrennungsvorgangs verbleibende Schlacke wird aufbereitet und kann nach einer Liegezeit von 3 bis 4 Monaten als Material im Straßen- und Wegebau eingesetzt werden.

 
 
  Seit 23.10.08 bis heute haben 21301 Besucher diese Seite besucht. (m. ali yasar)  
 
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